coroom31
Inhaber: Torsten Jäger
Wolfenbütteler Straße 31
39112 Magdeburg
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die zeitweise Überlassung von Tagungs, Seminar und Besprechungsräumen sowie ergänzende Leistungen zwischen coroom31, Inhaber Torsten Jäger, nachfolgend Vermieter genannt, und seinen Kunden, nachfolgend Mieter genannt.
Die AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Buchungsbestätigung des Vermieters zustande. Eine Bestätigung per E Mail ist ausreichend.
Änderungen oder Nebenabreden bedürfen der Textform.
Die Räume dürfen ausschließlich zu dem bei der Buchung vereinbarten Zweck genutzt werden.
Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
Das Hausrecht obliegt dem Vermieter oder dessen Beauftragten. Bei Verstößen gegen vertragliche oder gesetzliche Vorgaben ist der Vermieter berechtigt, die Veranstaltung zu beenden.
Die vereinbarte Mietzeit umfasst Auf und Abbauzeiten.
Bei Überschreitung der Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche Vergütung zu berechnen.
Alle Preise verstehen sich als Endpreise in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen.
Der Vermieter ist berechtigt, eine angemessene Kaution zu verlangen.
Die Kaution dient zur Absicherung möglicher Schäden, Zusatzreinigungen oder sonstiger Forderungen aus dem Vertragsverhältnis.
Die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Räumlichkeiten.
Eine Stornierung muss in Textform erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs beim Vermieter.
Maßgeblich für die Berechnung der Stornokosten ist der vereinbarte Gesamtpreis einschließlich sämtlicher gebuchter Zusatzleistungen.
Bis 30 Tage vor dem Termin: 30 Prozent des Gesamtpreises
Bis 14 Tage vor dem Termin: 50 Prozent des Gesamtpreises
Bis 7 Tage vor dem Termin: 75 Prozent des Gesamtpreises
Unter 7 Tage vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 100 Prozent des Gesamtpreises
Dem Unternehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Bis 14 Tage vor dem Termin: 30 Prozent des Gesamtpreises
Bis 7 Tage vor dem Termin: 50 Prozent des Gesamtpreises
6 Tage bis 48 Stunden vor dem Termin: 75 Prozent des Gesamtpreises
Unter 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 100 Prozent des Gesamtpreises
Dem Verbraucher bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Der Vermieter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere bei höherer Gewalt, behördlicher Untersagung, falschen Angaben zum Veranstaltungszweck oder Gefährdung der Sicherheit.
In diesen Fällen bestehen keine Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter.
Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei sonstigen Schäden haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Der Mieter haftet für sämtliche Schäden, die durch ihn selbst, seine Gäste, Mitarbeiter, Beauftragte oder sonstige Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden.
Beschädigungen an Mobiliar, Technik, Wänden, Bodenbelägen oder sonstiger Ausstattung werden zum Wiederbeschaffungswert berechnet.
Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.
Der Mieter verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften, insbesondere Brandschutzvorschriften, maximal zulässiger Personenzahl, Lärmschutzregelungen und Jugendschutzbestimmungen.
Fluchtwege sind jederzeit freizuhalten.
Offenes Feuer oder pyrotechnische Effekte sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters zulässig.
Sofern keine Endreinigung vereinbart wurde, sind die Räumlichkeiten besenrein zu übergeben.
Bei überdurchschnittlicher Verschmutzung oder zusätzlichem Reinigungsaufwand werden die Kosten gesondert berechnet.
Übergebene Schlüssel sind vollständig zurückzugeben. Bei Schlüsselverlust trägt der Mieter die tatsächlichen Kosten für Ersatz oder Austausch der Schließanlage.
Bereitgestellte technische Anlagen dürfen nur gemäß Einweisung genutzt werden.
Der Mieter haftet für Schäden durch unsachgemäße Nutzung.
Ein Anspruch auf jederzeitige Verfügbarkeit technischer Anlagen besteht nicht.
Sofern Catering oder sonstige Leistungen durch den Vermieter organisiert werden, erfolgt dies auf Grundlage gesonderter Vereinbarungen.
Werden externe Dienstleister vermittelt, entstehen Vertragsverhältnisse ausschließlich zwischen dem Mieter und dem jeweiligen Dienstleister. Der Vermieter übernimmt hierfür keine Haftung.
Sofern ein WLAN Zugang zur Verfügung gestellt wird, erfolgt die Nutzung auf eigene Verantwortung des Mieters.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Verfügbarkeit, Geschwindigkeit oder rechtswidrige Nutzung.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Magdeburg.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Der Mieter ist bei gewerblichen Veranstaltungen verpflichtet, eine ausreichende Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Der Versicherungsschutz muss Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden umfassen.
Der Vermieter ist berechtigt, im Einzelfall einen entsprechenden Versicherungsnachweis vor Veranstaltungsbeginn anzufordern.